a. Vereinbarung der EU-Standardvertragsklauseln zur Auftragsdatenverarbeitung in Drittstaaten mit dem Auftragnehmer und möglichen Subunternehmern.
b. Teilnahme des Auftragnehmers an einem von der EU anerkannten Zertifizierungssystem zur Schaffung eines angemessenen Datenschutzniveaus.
c. Anerkennung verbindlicher Unternehmensregeln des Auftragnehmers zur Schaffung eines angemessenen Datenschutzniveaus durch die zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden.
Alle Rechte vorbehalten | IDF